Schriftzug mit Eule

Wir machen es anders

>> ** Vermittler / ** rechtliche Prüfung


Mediatoren müssen allparteilich ("für alle") und dürfen am Konflikt weder beteiligt noch durch seinen Ausgang Begünstigte oder Geschädigte sein.

Eine rechtliche Prüfung der gefundenen Lösung muß stets von den Parteianwälten der Beteiligten durchgeführt werden. Auch wenn der Mediator selbst Anwalt ist, darf er diese rechtliche Prüfung oder Beratung nicht vornehmen, weil er dabei seine für das Verfahren ausschlaggebend wichtige Allparteilichkeit nicht sichern kann und außerdem in die Gefahr des "Parteiverrats" gerät.

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