>> ** Vermittler / ** rechtliche Prüfung
Mediatoren müssen allparteilich ("für alle") und dürfen
am Konflikt weder
beteiligt noch durch seinen Ausgang Begünstigte oder Geschädigte sein.
Eine rechtliche Prüfung der gefundenen Lösung muß stets von den Parteianwälten der Beteiligten durchgeführt werden. Auch wenn der Mediator selbst Anwalt ist, darf er diese rechtliche Prüfung oder Beratung nicht vornehmen, weil er dabei seine für das Verfahren ausschlaggebend wichtige Allparteilichkeit nicht sichern kann und außerdem in die Gefahr des "Parteiverrats" gerät.